4th May 2011
Thema: Versicherungen
City BKK – erste Krankenkasse wird wegen Insolvenz geschlossen
Erstmals seit Bestehen des Gesundheitsfonds wird eine große gesetzliche Krankenkasse, die in Berlin ansässige City BKK, durch das Bundesversicherungsamt (BVA) geschlossen. Grund der Schließung ist der chronische Geldmangel der Kasse, wodurch die Leistungsfähigkeit nicht mehr auf Dauer gesichert ist (§153 Satz 1 Nr. 3 SGB V).
Die Schließung der City BKK erfolgt laut Anordnung vom Mittwochmorgen mit Wirkung zum 1. Juli 2011. Betroffen sind 168.000 Patienten, die jetzt eine neue Krankenkasse suchen müssen. Der Wechsel sollte jedoch relativ problemlos verlaufen, solange die entsprechenden Fristen eingehalten werden, denn laut Gesetz darf keine gesetzliche Krankenkasse jemanden ablehnen, dessen Kasse geschlossen wurde. Auch die Kosten für bereits genehmigte Maßnahmen, Behandlungen oder auch Zahnersatz bleiben bei einem Wechsel weiterhin gesichert. Somit wird sichergestellt, dass ein nahtloser Versicherungsschutz für die Versicherten besteht.
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse haben bis zum 14. Juli Zeit, sich eine neue gesetzliche Krankenkasse zu suchen. Verpasst ein Versicherter die 2-Wochen-Frist nach Schließung, so meldet der Arbeitgeber das Mitglied bei der Krankenkasse an, bei welcher der Versicherte vorher versichert war bzw wählt selbst eine neue Krankenkasse. Bei Arbeitslosen oder Rentnern erfolgt diese Neuanmeldung durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Rentenversicherung.
Freiwillig Versicherte mit einem Bruttomonatsgehalt ab 4125 EUR bzw. freiwillig versicherte Renter und Pensionäre müssen innerhalb von 3 Monaten den Kassenwechsel selbst vollziehen, um ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht zu gefährden.
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