10th Dec 2014
Thema: Pauschalreisen
BGH setzt Obergrenze für Anzahlungen bei Pauschalreisen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die maximale Höhe für Anzahlungen bei Pauschalreisen gedeckelt bei 20 Prozent des Reisepreises. Höhere Anzahlungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn diese sachlich begründet werden können.
Geklagt hatten verschiedene Verbraucherzentralen und die Vertragsklauseln der TC Touristic GmbH und der Urlaubstours GmbH beanstandet. In den kritisierten Reisebedingungen waren Anzahlungen von 25, 30 oder 40 Prozent des Gesamt-Reisepreises zu leisten. In dem Urteil wurden von den höchsten deutschen Richtern jetzt 20 Prozent des Reisepreises als ausreichend festgelegt. Der vollständige Reisepreis ist zeitigstens 30 Tage vor Abreise fällig. Damit werden die Praktiken verschiedener Reiseanbieter wie TUI und Thomas Cook angegriffen, welche die Anzahlung bereits eine Woche nach der erfolgten Buchung und die die Restzahlung mehr als einen Monat vor Reiseantritt in Rechnung gestellt haben.
Zusätzlich wurden von der Verbraucherzentrale NRW auch die prozentual gestaffelten Kosten im Falle einer Stornierung der Pauschalreise kritisiert. Bei verschiedenen Anbietern richtete sich die Höhe der Kosten nach den verbleibenden Tagen bis zum geplanten Reiseantritt. Laut dem nun verkündeten Urteil müssen die Veranstalter nun genaue Gründe für die Höhe der Stornogebühren angeben.
Bei zukünftigen Buchungen sollte man also die Bedingungen des Veranstalters genau lesen und bei höheren Anzahlungen oder Stornogebühren vor der Buchung nachfragen oder um sicherzugehen direkt einen anderen, seriöseren Anbieter wählen, der das neue Urteil bereits umgesetzt hat.
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